Kosten

Bei der Bemessung seiner Vergütung ist der Rechtsanwalt grundsätzlich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Grundlage für die Höhe der Gebühr ist der jeweilige Gegenstandswert, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag, Vergütungsvereinbarung etc.) getroffen wird. Bei gerichtlichen Streitigkeiten hingegen ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nicht zulässig.

Da jeder Fall auch in kostenrechtlicher Hinsicht seine Besonderheiten hat, beraten wir unsere Mandanten in jedem Einzelfall über die zu erwartenden Kosten unserer Tätigkeit und das Kostenrisiko bei Unterliegen und stimmen das weitere Vorgehen mit ihnen ab.

Ob der Mandant die entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen muss oder deren Erstattung von der Gegenseite verlangen kann, hängt von der Art der Angelegenheit sowie davon ab, inwieweit er obsiegt. Bei begründetem Anlass, d.h. bei geringen Einkommensverhältnissen besteht die Möglichkeit, Beratungs- und Prozesskostenhilfe beim Gericht zu beantragen.